Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Dreh-Restaurants SKYLINE
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung sowie der Durchführung von Veranstaltungen und aller damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Dreh-Restaurants SKYLINE im Fernmeldeturm Mannheim (im Weiteren einheitlich „REST“ genannt).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des REST, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das REST zustande; diese sind die Vertragspartner. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Kunden und das REST dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
- Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem REST eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegt.
- Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Kunde/Veranstalter.
- Das REST haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des REST beruhen. Einer Pflichtverletzung des REST steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des REST auftreten, wird das REST bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das REST rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Alle Ansprüche gegen das REST verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das REST ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom REST zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des REST zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des REST an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
- Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden (lokalen) Steuern und Abgaben. Das Restaurant behält sich vor, bei einer Erhöhung der gesetzlichen MwSt., (lokalen) Steuern und Abgaben die Preise anzupassen und an den Vertragspartner weiterzugeben. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom REST allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
- Rechnungen des REST ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das REST ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das REST berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
- Das REST ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des REST aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (ist eine Abbestellung, Stornierung und/oder Nichtinanspruchnahme der Leistungen des REST)
- Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem REST geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des REST. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
- Sofern zwischen dem REST und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des REST auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem REST ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß oben IV Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.
- Die unten genannten Stornierungsfristen gelten für beide Vertragspartner:
bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin – kostenlose Stornierung möglich
bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin – 70 % der Gesamtbuchung sind kostenfrei stornierbar
bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin – 30 % der Gesamtbuchung sind kostenfrei stornierbar
1 bis 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin – 10 % der Gesamtbuchung sind kostenfrei stornierbar
No Shows, auch einzelner Personen – 10 % der Gesamtbuchung sind kostenfrei stornierbar
- War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Die Berechnung der Getränke wird mit dem z.Zt. üblichen Durchschnittswertes unseres REST von 18,- € pro Person in Ansatz gebracht. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt.
V. Rücktritt des REST
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das REST in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des REST auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das REST ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das REST berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom REST nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
- das REST begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des REST in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des REST zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des REST entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
- Die vereinbarte Personenzahl ist die Grundlage der Rechnungsstellung. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste im Rahmen der Absprache. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem REST mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des REST.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden bis maximal 5% wird vom REST bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das REST berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume/Tische zu tauschen.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das REST diesen Abweichungen zu, so kann das REST die zusätzliche Leistungsbereitschaft (insbesondere Personalkosten) angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das REST trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem REST. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Eine Haftung des REST für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B: Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt sondern mitnimmt um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
- Soweit das REST für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das REST von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des REST bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des REST gehen zu Lasten des Kunden, soweit das REST diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das REST pauschal erfassen und berechnen.
- Störungen an vom REST zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das REST diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen des REST. Das REST übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des REST. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das REST berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das REST berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem REST abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das REST die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das REST für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
X. Haftung des Kunden für Schäden
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Das REST kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des REST.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Mannheim. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des REST.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Mannheim, im Juni 2010
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Öffnungszeiten (Turm)
täglich von 10:00 – 22:00 Uhr,
24.12. und 01.01. geschlossen
Drehzeiten
täglich von 12:00 – 17:00 Uhr
und 18:00 – 22:00 Uhr
Küchenzeiten
Frühstück:
täglich ab 10:00 Uhr
(ab 1. Mai 2024)
Warme Küche:
täglich von 12:00 – 21:00 Uhr
Kaffee & Kuchen:
täglich ab 12:00 Uhr